Mit Datum vom 19.03.2024 wurde die Änderung der Satzung beim Vereinsregister eingetragen. Geändert wurde Folgendes:
Beendigung der Mitgliedschaft
Ergänzung eines Satzes bei §8 „Beendigung der Mitgliedschaft“:
„Sollten Mitglieder ihre Beiträge zwei Jahre in Folge nicht erbringen endet die Mitgliedschaft
automatisch mit dem Ende des Geschäftsjahres, in dem der Sachverhalt festgestellt wird.“
Zeitpunkt der Mitgliederversammlung
Änderung unter §11 „Mitgliederversammlung“ bzgl. Zeitpunkt der Mitgliederversammlung:
Die bisherige Formulierung „Im ersten Quartal eines jedem Geschäftsjahres findet eine ordentliche
Mitgliederversammlung statt.“ soll wie folgt geändert werden:
„In jedem Geschäftsjahr findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt.“
Einberufung der Mitgliederversammlung
Änderung unter §11 Mitgliederversammlung bzgl. Einberufung der Mitgliederversammlung
Die bisherige Formulierung „Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von einem Monat schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Das Einladungsschreiben gilt als den
Mitgliedern zugegangen, wenn es an die letzte dem Verein bekannt gegebene Anschrift
gerichtet war.“
soll wie folgt geändert werden:
„Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen
unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Einladung erfolgt per E-Mail und
Bekanntgabe über die offizielle Homepage des Vereins. Die Frist beginnt mit dem auf die
Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Das Einladungsschreiben gilt als den
Mitgliedern zugegangen, wenn es an die letzte dem Verein bekannt gegebene E-Mail-Adresse
gerichtet war. Der Versand eines Einladungsschreibens entfällt, falls ein Mitglied keine E-Mail-
Adresse bekannt gegeben hat oder diese veraltet ist.“
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